Wann braucht man einen Energieausweis?
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gilt laut GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) eine Energieausweis-Pflicht: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden. Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden. Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören darüber hinaus auch in die Immobilienanzeige! Wer sich daran nicht hält, muss laut GEG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.