Umlagefähigkeit und Kosten
Alle Aufwendungen, die für die Trinkwasserentnahme und -analyse notwendig sind, können als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, soweit der Mietvertrag dies vorsieht.
Im Gegensatz zur orientierenden Untersuchung handelt es sich bei der Schaffung der Entnahmestellen und der Liegenschaftsbegehung um einmalige Leistungen, die nicht umlagefähig sind. Die Entnahmestellen müssen von Ihrem Fachhandwerker eingebaut werden. Das kostet je nach Region und Handwerker pro zu schaffender zusätzlicher Wasser-Entnahmestelle zwischen 70 und 150 Euro netto zuzüglich Anfahrtskosten.
Die Wasserproben dürfen nur von akkreditierten Stellen durchgeführt werden und müssen nach den Vorgaben der DIN EN ISO 19458:2006-12 entnommen werden. Hier sind mehrere Regeln zu beachten, so müssen beispielsweise die Proben innerhalb von 24 Stunden in zugelassenen Behältnissen mit besonders zu beachtenden Temperaturbedingungen in einem für die Anlayse zugelassenen Labor sein.