Wie bereits in den Verwalterseminaren angesprochen und seit längerem vermutet, wird der Ausnahmeparagraph für die Wärmepumpen in der Heizkostenverordnung entfallen. Das Ganze tritt zum 01.10.2024 in Kraft! Bis dahin müssen dann die Wärmepumpen-Anlagen mit Boiler-Wärmezählern und weiteren Geräten zur Verbrauchserfassung nachgerüstet werden.
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