Die Bundesregierung hat die seit dem 01.09.2022 geltenden kurzfristig wirksamen Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen bis zum 15.04.2023 verlängert. Die Regelungen wiesen zunächst eine Geltungsdauer von sechs Monaten auf und waren daher bis zum 28.02.2023 befristet. Der Bundesrat muss der Verlängerung mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) allerdings noch zustimmen (Drucksache 6/23), aber das ist vermutlich nur noch Formsache. Die nächste Bundesratssitzung findet am 10.02.2023 statt. Update 11.02.2023: der Bundesrat hat auf seiner 1030. Sitzung einer Verlängerung der EnSikuMaV zugestimmt.
Das Bundeskabinett begründet die Verlängerung der Energiesparmaßnahmen mit dem weiterhin bestehenden Bedarf, den Energieverbrauch zu senken. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt sind, ist eine Notsituation vor allem auch für den Winter 2023/24 nicht vollständig auszuschließen. Die früheren russischen Energielieferungen können bis dato noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden.
(b5, 30.01.2023)