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EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED): was ändert sich für Gebäudeeigentümer und Hausverwalter?

Ab Ende Oktober 2020 müssen alle neu installierten Zähler in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung fernablesbar sein. Was das für Sie bedeutet und wie Sie sich auf die Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) am besten vorbereiten, erfahren Sie hier.

Die EED ist Teil einer EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und muss nach der Verabschiedung noch in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie ist keine Verordnung wie z. B. die Datenschutzgrundverordnung.

Am 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen. Das Hauptziel der neuen EU-Vorgaben ist es zusätzliche Energie-Einsparpotenziale zu nutzen, um den europaweiten Energieverbrauch weiter zu senken. 

Ab dem 25. Oktober 2020 sind bei Neuausrüstungen, Modernisierungen oder komplettem Geräteaustausch in Gebäuden nur noch fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte zulässig, wenn dies technisch und kosteneffizient realisierbar, sowie hinsichtlich der Energieeinsparung wirtschaftlich ist. Eine Um- bzw. Nachrüstpflicht in Bestandsbauten mit fernauslesbaren Geräten besteht für den Gebäudeeigentümer bis zum 01. Januar 2027. Zusätzlich müssen den Bewohnern von Gebäuden mit fernablesbaren Geräten ab 2022 unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden.