Das Oberverwaltungsgericht hat am 4. März 2021 mit Aktenzeichen: 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20) die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn ausgesetzt. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/18_210305/index.php
Dieses Urteil war in unseren Augen überfällig, denn die wenigen bisher verfügbaren vom BSI zertifizierten Smart-Meter-Gateways sind alles andere als praxistauglich. Auch der 21. Senat hat das so gesehen und festgestellt, dass die verfügbaren "intelligenten" Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Probleme gibt es hier vor allem hinsichtlich der Interoperabilitätsanforderungen.
Deutlich praktischer sind die offenen Funksysteme, die von Thermomess vertrieben werden. Bei diesen Netzwerken kann man auch Stromzähler oder andere Fremdzähler mit den bestehenden Funkzentralen vernetzen.