Nachdem die Einspruchsfrist für den Entwurf der neuen Heizkostenverordnung bis Ende März lief, gab es von den Branchenverbänden einen einheitlichen Appell an den Verordnungsgeber mit etlichen Vorschlägen. Unter anderem warben die Verbände hier für Technologieoffenheit beim Submetering, für Dateninteroperabilität auf Schnittstellenebene und vor allem für eine Übergangsfrist für die Marktteilnehmer, die Anforderungen umzusetzen. Die EED forderte die Umrüstung von Bestandsanlagen zu Funkanlagen bis Ende 2026. Im ersten Entwurf der neuen Heizkostenverordnung gab es allerdings überhaupt keine Übergangsfrist. Nun wurde ein neuer Referentenentwurf am 26.04.2021 zur Notifizierung nach Brüssel übermittelt. Die Stillhaltefrist endet am 27.07.2021. Nach Beschlussfassung durch das Bundeskabinett muss der Bundesrat dem Entwurf noch zustimmen.
Außerdem gab es im Januar 2021 einen Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung. Hiermit sollen u.a. die Eichfristen von Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärme- und Kältezählern auf 6 Jahre vereinheitlicht werden. Hier ist zwischenzeitlich ebenfalls ein Text nach Brüssel übermittelt worden mit einer Stillhaltefrist bis zum 02.07.2021, bevor auch hier das Kabinett sowie der Bundesrat zustimmen muss.
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