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Thermomess Umzugsservice

Die Thermomess freut sich immer, wenn sich auch neue Kunden entschließen, von einem Wettbewerber zu uns zu wechseln. Manche Hausverwaltungen und/oder Eigentümer scheuen jedoch vor dem mit einem Wechsel verbundenen Aufwand zurück. Dafür hat die Thermomess aber einen speziellen „Umzugs-Service“ entwickelt, der seit Jahren die Umstellung erleichtert.

Der Wechsel des Abrechnungsdienstleisters ist – auf den ersten Blick – oft mit vermeintlichen Hindernissen verbunden. In der Regel bestehen für die Liegenschaften Finanzierungsverträge für die Messgeräteausstattungen mit unterschiedlichen und teilweise längerfristigen Laufzeiten.
Die Meinung ist verbreitet, dass vorhandene Messgeräteausstattungen nur von dem Abrechnungsdienst verwendet werden können, der die Geräte auch vermietet oder in der Wartung hat. Dies ist jedoch nicht so.
Bei dem Wechsel von einem beliebigen Abrechnungsdienstleister zur Thermomess können bestehende Finanzierungsverträge für die Messgeräteausstattungen selbstverständlich bestehen bleiben. Eine vorzeitige Kündigung wäre unter Umständen mit finanziellen Zusatzaufwendungen verbunden, die einen solchen Wechsel unwirtschaftlich machen würden.

Grundsätzlich muss zwischen der Abrechnungsdienstleistung und den Finanzierungsverträgen unterschieden werden. Verträge sollten immer erst zum Ablauf und unter Wahrung der gegenseitigen Vertragspflichten gekündigt werden. Während Finanzierungsverträge üblicherweise eine mehrjährige Laufzeit haben, sind Abrechnungsdienstverträge in der Regel jährlich kündbar.

Um in Zukunft sowohl die Abrechnungsdienstleistung, als auch die Gerätefinanzierung beim gleichen Dienstleister zu bündeln, empfiehlt es sich, zugleich mit der Kündigung des Abrechnungsdienstes auch bestehende Geräteverträge zum jeweiligen Ablauf zu kündigen.

Mit der Kündigungsbestätigung des bisherigen Anbieters werden dann auch die genauen Ablaufdaten der Geräteverträge bekannt gegeben.
Legen Sie diese Informationen der für Sie zuständigen Thermomess Niederlassung vor, kann dort die Terminüberwachung für ablaufende Geräteverträge für Sie übernommen werden. Dieser Überwachungsservice kostet Sie selbstverständlich nichts!
Sie erhalten dann unaufgefordert die entsprechenden Angebote für den Austausch der jeweiligen Zähler, wenn diese erneuert werden müssen.

Der Ablauf bei der Überwachung von Vertragslaufzeiten bei Fremd-Geräteverträgen sieht damit so aus:
Die Hausverwaltung kündigt bei ihrem bisherigen Vertragspartner nicht nur die Abrechnungsdienstleistung, sondern auch die laufenden Geräteverträge zum Ablauf mit Verweis auf entsprechende Vertragspflichten, wie z. B. letztmaliger Austausch der Zähler bei einem Wartungsvertrag.
Die Kündigungsbestätigung wird der zuständigen Thermomess Niederlassung übergeben, damit die Ablaufzeiten dort bekannt sind und eine Terminüberwachung gewährleistet werden kann.

Rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Verträge erhält die Hausverwaltung unaufgefordert ein entsprechendes Angebot für den Austausch der fälligen Zähler.
Mit diesem Service nimmt Ihnen die Thermomess die Terminüberwachung der gekündigten Geräteverträge ab. Sie laufen damit nicht Gefahr, unbeabsichtigt ungeeichte Zähler in Ihrer Liegenschaft zu nutzen und somit Ihre Heizkostenabrechnung anfechtbar zu machen.