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unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) gem. §6a Heizkostenverordnung

Durch die novellierte Heizkostenverordnung ist es nun Pflicht, allen Nutzern mit fernauslesbaren Geräten eine monatlich uVI (unterjährige Verbrauchsinformation) mitzuteilen. 

Nutzer haben damit einen Anspruch, regelmäßig und unterjährig den Verbrauch von Wasser und Heizungsenergie ihrer Nutzeinheit im letzten Monat in Kilowattstunden einzusehen. Darüber hinaus auch den Vergleich des Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats desselben Nutzers sowie dem entsprechenden Monat des Vorjahres (wenn vorhanden).
Interessant wird auch der Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie.

Der Heizenergieverbrauch soll in Kilowattstunden angeben werden, was bei Heizkostenverteilern aber sehr ungenau ist und zudem der EN 834 widerspricht. Auch der Verbrauch für Warmwasser soll in Kilowattstunden angegeben werden, obwohl der Nutzer sich unter m³ oder Liter sicherlich mehr vorstellen kann. Außerdem hat der einzelne Nutzer auch nur Einfluss auf die Menge des entnommenen Warmwassers, nicht auf die Bereitstellungstemperatur oder Leitungsverluste, die ja auch eine große Rolle spielen. Der Energiegehalt des Warmwassers muss daher in den meisten Fällen rechnerisch aus dem Warmwasservolumen ermittelt werden, was sicherlich bei vielen Nutzern zu Verständnisproblemen führen könnte.

Thermomess bietet die uVI seit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordung an. Als Kunde der Thermomess können sie die E-Mail-Adressen von Nutzern in unserem uVI-Portal hinterlegen - oder wenn diese nicht vorhanden sind, einen Auftrag für den monatlichen Post-Versand der uVI erteilen. Unseren Kunden bieten wir in unserem Portal auch eine umfangreiche Übersicht über alle Fragen rund um dieses Thema. Hierfür gibt es eine permanent aktualisierte PDF-Datei aus unserer Rubrik GUT ZU WISSEN, in der wir Fragen zu rechtlichen Hintergründen, zum Datenschutz oder auch zur konkreten Anwendung der neuen Verordnung beantworten.

(b5, 23.12.2021)