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uVi - unterjährige Verbrauchsinformationen - Status Quo (24.06.2021)

Der Referentenentwurf der Heizkostenverordnung durchläuft aktuell die ganzen Gremien des Gesetzgebungsverfahrens, mit Abschluss ist nicht vor September 2021 zu rechnen.

Wie diese unterjährigen Verbrauchsinformationen – kurz uVi – am Ende aussehen müssen, ist auch noch nicht final entschieden.

Aktuell steht in dem Referentenentwurf beispielsweise drin, dass der Verbrauch das aktuellen Monats in Kilowattstunden angeben werden soll. Das ist allerdings bei Heizkostenverteilern (HKV) schlichtweg nicht praktisch umsetzbar. Heizkostenverteiler sind Geräte zur Vergleichsrechnung und messen keine physikalischen Einheiten! Im Gegensatz zu Wärmezählern sind diese HKV auch nicht konformitätsgeprüft („geeicht“), d.h. eine Umrechnung der Anzeigewerte in Verbrauchseinheiten und darüber hinaus in kWh wäre extrem ungenau.

Darüber hinaus sollen als Vergleichswerte die Verbräuche des Vormonats des Nutzers und des Vorjahresmonats mitgeteilt werden. Außerdem soll noch der Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers angegeben werden. Dieser Durchschnittsnutzer soll vom Abrechnungsdienst für einen Nutzer einer vergleichbaren Wohnung ermittelt werden, d.h. am Ende bedeutet ein Wechsel des Abrechnungsdiensts mit großer Wahrscheinlichkeit, dass es andere Durchschnittsnutzer geben wird und eine Menge Unsicherheit bei Nutzern entstehen wird. Es ist außerdem nicht definiert, wie diese Durchschnittsnutzer festgelegt werden sollen, also ob man das anhand der Lage, der Gebäudegröße, der Größe der Wohnung oder der verwendeten Geräte ermitteln soll. Ob am Ende überhaupt ein Erkenntnisgewinn für den Nutzer entsteht oder nicht, steht völlig in den Sternen. Der Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der eigenen Liegenschaft hat eine deutlich größere Aussagekraft und wird auch heute schon im Thermomess Online Portal dargestellt.

Die Verbrauchsdaten sollen auch witterungsbereinigt dargestellt werden, ähnlich wie bei den Energieausweisen. Außerdem soll es Kontaktinformationen für den Nutzer geben, um Informationen zu Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung einzuholen.

Auch im überarbeiteten Entwurf sind keine Regelungen zur Umlage der CO2-Bepreisung auf Mieter und Vermieter enthalten. Zu der Frage, in welchem Umfang Mieter und Vermieter an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligt werden sollen, gibt es auch nach wie vor keine politische Klärung, das wird wohl erst nach der Wahl im September entschieden.

Es gibt insgesamt noch sehr viele Unklarheiten, die dann ab Herbst erst durch diverse Kommentare zur Verordnung behandelt werden, entschieden dann vermutlich durch diverse Gerichtsurteile.

Diese uVi soll monatlich erstellt werden und den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Wenn das postalisch geschehen soll, weil mancher Nutzer überhaupt nicht online aktiv ist, dann wird am Ende durch den Druck und den Postversand deutlich mehr Primärenergie verbraucht, als durch die uVi gespart werden könnte. Das große Ziel der Gesetzesanpassung ist und bleibt die Einsparung von Energie. Mit der EED verfolgt die EU das Ziel, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2007 um 32,5 % zu senken und so einen Beitrag zur Verringerung des CO2 Ausstoßes zu leisten. Ein signifikanter Teil der Energieverbräuche wird für die Beheizung von Gebäuden aufgewendet und genau hier sieht die EU große Einsparpotenziale. Um das Verbrauchsverhalten der Wohnungsnutzer zu optimieren, sollen insbesondere die Verbrauchsinformationen dienen. Hiermit soll – je nachdem wen man fragt – zwischen 3 und 12 % Einsparung gegenüber Vor-uVi-Zeit erzielt werden. Bei Thermomess zweifeln wir allerdings noch ein wenig an diesen Zahlen, lassen uns aber gerne eines Besseren belehren.

Die uVi wird verpflichtend für alle Funkanlagen kommen – und der Einsatz von funkenden Geräten wird ebenfalls Pflicht. Einzig eine mangelhafte Wirtschaftlichkeit kann einzelne Maßnahmen stoppen.

Wir bereiten uns jedenfalls auf viele Eventualitäten vor und erweitern im Moment unser Online Portal um diese neue Dienstleistung der uVi, sodass wir im Herbst mit Verabschiedung der neuen Heizkostenverordnung alle Vorgaben erfüllen können.