Abrechnung

Wir erstellen transparente und leicht nachvollziehbare Abrechnungen, die Rückfragen der Nutzer reduzieren. Hierbei werden immer die aktuellsten gesetzlichen und technischen Vorschriften berücksichtigt, sodass für unsere Kunden jederzeit Rechtssicherheit besteht. Abrechnungsdaten werden laufend auf Plausibilität geprüft, um Reklamationen zu vermeiden.

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Ihre Vorteile mit Thermomess

übersichtliche und rechtssichere Abrechnungen

Unsere Abrechnungen sind rechtssicher, übersichtlich und verbraucherfreundlich. Wir verwenden für den gesamten Prozess der Abrechnungserstellung ausschließlich unsere selbst entwickelte Software. Diese wird permanent weiter optimiert und ist so flexibel gestaltet, sodass wir alle Eventualitäten problemlos abbilden können, sogar unterjährige Wechsel von Heizkostenverteiler-Generationen!

Erreichbarkeit für die Kunden

In Zeiten anonymer, ausgelagerter Callcenter und starr geführter Anrufannahme durch Sprachcomputer bewahren wir den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden, die wir dezentral über  regionale Ansprechpartner individuell betreuen. Durch die Strukturen eines mittelständischen Unternehmens garantieren wir unseren Kunden in allen Belangen ein hohes Maß an Flexibilität.

kostenloses Online-Portal

In der Regel reduziert sich für unsere Kunden der Aufwand für die Erstellung einer verbrauchabhängigen (Heizkosten-)Abrechnung auf die Nutzer- und Kostenangaben. Dies spart Ihnen sehr viel Zeit.

Mit unserem kostenlosen Online-Portal ist diese Meldung auch unterjährig jederzeit möglich. Daneben gibt es noch viele weitere Funktionen in unserem Online-Portal, die den Kunden rund um das Thema Abrechnung unterstützen.

schnelle Abrechnung

Durch verschiedene Prozessoptimierungen konnten wir die Geschwindigkeit der Abrechnungserstellung im Laufe der Jahre deutlich erhöhen und erstellen nun selbst in der stressigen Phase eines Abrechnungsjahres fast alle Abrechnungen binnen weniger Tage - inklusive Plausibilitätsprüfung.

Abrechnungen gedruckt oder virtuell

Möchten Sie Ihre Abrechnungen selbst ausdrucken oder elektronisch archivieren, stellen wir Ihnen die Abrechnung auf Wunsch auch im PDF Dateiformat zur Verfügung - oder nur die Rohdaten im Rahmen eines Datenaustausches. Diesen komfortablen Zusatzservice bieten wir unseren Kunden kostenlos.

Vielfältige Optionen für Datenaustäusche

Die meisten am Markt befindlichen Verwalterprogramme verwenden den so genannten ARGE-Standard. Hierin sind die grundlegenden Kriterien für den Datenträgeraustausch festgelegt. Unterstützt Ihr Verwalterprogramm diesen Standard, ist unser Datenaustausch-Service ohne Softwaremodifikationen durchführbar.
Ihr Programm weicht vom obigen Standard ab? - Auch kein Problem! Unsere Software ist flexibel und kann Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Die hierfür notwendigen Grundlagen klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Wir erstellen für Ihre Liegenschaft eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Für Sie als Hauseigentümer oder Hausverwaltung hat dies zahlreiche Vorteile. In der Regel reduziert sich Ihr Aufwand auf die Nutzer- und Kostenangaben. Dies spart Ihnen sehr viel Zeit. Die Kosten für den Abrechnungsdienst Heizung und Wasser sind auf Mieter umlegbar. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für Ihre Nutzer erhalten Sie eine transparente und leicht nachvollziehbare Abrechnung, wodurch sich Rückfragen deutlich reduzieren. Selbstverständlich berücksichtigen wir die gesetzlichen und technischen Vorschriften, sodass für Sie jederzeit Rechtssicherheit besteht. Auf Wunsch weisen wir Sie auch auf Veränderungen hin. Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden, die wir über die reinen Abrechnungs- und Finanzdienste hinaus auch in Problemsituationen mit Informationen zur Rechtslage und praktischen Erfahrungswerten unterstützen.

Zusatzleistungen zu Abrechnungsdiensten

Ausweis der enthaltenen Vorsteuer
Haben Sie in Ihrer Lie­gen­schaft Ein­hei­ten an ge­werb­li­che Nut­zer ver­mie­tet und beim Fi­nanz­amt zur Ab­rech­nung von Mehr­wert­steu­er op­tio­niert, kön­nen wir Sie bei der Er­mitt­lung der ab­setz­ba­ren Vor­steu­er­an­tei­le un­ter­stüt­zen. Gegen einen ge­rin­gen Mehr­preis be­rech­nen wir, wel­cher An­teil der von Ihnen be­zahl­ten Mehr­wert­steu­er auf die je­wei­li­ge ge­werb­li­che Nutz­ein­heit ent­fällt.

Ausweis des Anteils „Haushaltsnaher Leistungen“
Hin­ter die­sem Stich­wort ver­birgt sich die Mög­lich­keit, Steu­ern zu spa­ren. Damit Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und Mie­ter in den Ge­nuss mög­li­cher Steu­er­vor­tei­le kom­men kön­nen, müs­sen die in den Kos­ten der Lie­gen­schaft ent­hal­te­nen, gemäß § 35a EStG ab­setz­ba­ren Rech­nungs­an­tei­le wie die Kos­ten selbst auf alle Nut­zer einer Lie­gen­schaft ver­teilt wer­den. Sie kön­nen gegen ein ge­rin­ges Ent­gelt diese Zu­satz­leis­tung be­auf­tra­gen. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen er­hal­ten Sie auf An­fra­ge von Ihrem re­gio­nal zu­stän­di­gen Fach­be­ra­ter.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG

Für alle Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2023 gilt das CO2KostAufG. Dadurch sollen Eigentümer bei den Heizkosten und der Warmwasseraufbereitung ab 2023 anteilig am CO2-Preis beteiligt werden – abhängig von der Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Für Wohngebäude gibt es hierfür ein 10-Stufenmodell für die Kostenaufteilung. Der Bundestag hat am 10.11.2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto mehr zahlen die Vermieter, je besser die Energieeffizienz desto mehr die Mieter. Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken. Bislang geht das allein auf Kosten der Mieter. In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Auf Vermieter kommt dadurch ein Mehraufwand zu, da sie Angaben etwa zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß machen müssen, gleiches gilt für Thermomess, wenn wir die Berechnung der CO2 Anteile für die Kunden übernehmen sollen. Für jedes Haus muss nun ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist. Bei Nichtwohngebäuden – etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros – soll eine 50-50-Regelung gelten, es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es vertraglich anders. Bis Ende 2025 soll dann auch hier ein Stufenmodell entwickelt werden.

CO2-Kostenaufteilung - Einzelfragen

Das Video wurde von der Thermomess Muttergesellschaft Officium GmbH produziert. Rechtsanwalt Steffen Groß beantwortet hier einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema CO2 Kostenaufteilungsgesetz.

Ausrüstung

Nach einer Auftragserteilung rüsten unsere Monteure Ihre Liegenschaft zum vereinbarten Termin mit den erforderlichen Messgeräten aus und erstellen ein neues Aufmaß der mit Heizkostenverteilern ausgerüsteten Heizkörper. Anschließend erfassen wir alle erforderlichen Leistungsdaten mit unserer eigenen Bewertungssoftware und einer Datenbank mit hunderttausenden Heizkörpervarianten. Auf Wunsch erhalten Sie unsere technische Dokumentation, so dass Sie selbst eine Kontrolle vornehmen können.

Thermomess Online

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