Gerätemiete

Grundsätzlich ist der Gebäudeeigentümer für die sachgerechte und vollständige Ausstattung mit Messgeräten sowie die ordnungsgemäße Verbrauchserfassung verantwortlich. Neben der Option, die Ausstattung zu kaufen, bietet Thermomess auch die Möglichkeit, Messgeräte zu mieten. Je nach gewünschtem Leistungsumfang kann der Gebäudeeigentümer dabei zwischen verschiedenen Varianten wählen. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Kauf- oder Mietkosten auf Mieter umgelegt werden können, erfahren Sie von Ihrem Thermomess-Fachberater.

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Ihre Vorteile mit Thermomess

Flexible Vertragsarten

Für alle Anforderungen geeignete Finanzierungsmöglichkeiten für Messtechnik oder Rauchwarnmelder - egal ob Neubau oder Bestandsgebäude.

Kostenumlage auf Nutzer

Der jährliche Mietpreis lässt sich auf die Wohnungsnutzer umlegen, wenn die in § 4 Abs. 2 HeizkV geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Wir können diese Kosten für Sie im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung umlegen.

Dauerhaft funktionierende Geräte

Für die gemieteten Geräte besteht über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses Haftungsanspruch auf Material- und Herstellungsfehler gegen uns. Wir tauschen daher Geräte mit derartigen Mängeln kostenlos aus.

Miete & MietePLUS

Wir bieten nicht nur den Kauf von Heizkostenverteilern sowie Wasser- und Wärmezählern an, sondern auch deren Anmietung. Für Sie als Hauseigentümer bzw.  Wohnungseigentümergemeinschaft kann dies folgende Vorteile haben:

Sie müssen die Anschaffungs- und die Montagekosten nicht selbst finanzieren.
Der jährliche MietePLUS-Preis, den wir in Rechnung stellen, lässt sich auf die Wohnungsnutzer umlegen, wenn die Mehrheit der Nutzer gegen die Anmietung keinen Einspruch erhoben hat. Wir können diese Kosten für Sie im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung umlegen. Für die gemieteten Geräte besteht über die gesamte Dauer des MietePLUSsverhältnisses Haftungsanspruch auf Material- und Herstellungsfehler gegen uns. Wir tauschen daher Geräte mit derartigen Mängeln kostenlos aus. Wir als Vermieter tragen dafür Sorge, dass die Messgeräte funktionsfähig bleiben und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Eichservice & EichservicePLUS

Sie haben zur Heiz- und Wasserkostenabrechnung in Ihrer Liegenschaft die erforderlichen Zähler angeschafft. Wir bieten Ihnen dazu einen Eichservice an. Für Sie als Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft hat dies folgende Vorteile:

Wir liefern nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer die zur Wiedererlangung der Eichgültigkeit erforderlichen Zähler bzw. Messkapseln auf unsere Kosten. Die Kostenübernahme schließt auch die gesetzlichen Eich- bzw. Beglaubigungsgebühren mit ein. Die jährlichen Eichservicepreise, die wir in Rechnung stellen, lassen sich auf die Wohnungsnutzer umlegen. Wir können dies für Sie im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung vornehmen.

Gerätekauf

Selbstverständlich können Sie die Erfassungsgeräte und Rauchmelder auch kaufen. Die Anschaffungskosten für den Gerätekauf sind im Rahmen der Heizkostenabrechnung nicht umlagefähig.

Umlagefähigkeit der Anschaffungskosten bei Gerätekauf

Erfassungsgeräte und Rauchmelder

Bei Liegenschaften im frei finanzierten Wohnungsbau besteht jedoch die Möglichkeit gem. § 559 Abs. 1 BGB die Kosten für die Anschaffung der Messgeräte und Rauchwarnmelder als Erhöhung der jährlichen Wohnungskaltmiete um max. 8 % (bis Ende 2018 waren das noch 11 %) der für die Wohnung aufgewendeten Investitionen auf die Mieter zu übertragen.

Im öffentlich geförderten Wohnungsbau können die Kosten auf Grundlage des § 6 Abs. 1 Neubaumietenverordnung i. V. m. § 11 Abs. 6 der II. Berechnungsverordnung in Form einer neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung und davon abgeleitetem Mietzins auf die Mieter umgelegt werden.

Eichservice für Erfassungsgeräte

Beim Kauf von Erfassungsgeräten können Sie zusätzlich einen Eichservice(PLUS)-Vertrag für den automatischen Austausch der Geräte bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit bzw. nach Ablauf ihrer technisch bedingten Nutzungsdauer abschließen. Während der kompletten Vertragsdauer stellen wir sicher, dass die Geräte einwandfrei funktionieren und rechtlichen Normen entsprechen. Die Austauschkosten eichpflichtiger Geräte können in der jährlichen Verbrauchsabrechnung auf die Nutzer umgelegt werden.

Thermomess Online-Portal

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