Inbetriebnahme
Seit 2012 neu eingebaute oder ausgetauschte Wärme- oder Kältezähler benötigen eine Inbetriebnahme nach PTB TR K9. Das gilt für alle Haupt-, Gruppen- und Nutzerzähler.
Angebot anfordernSeit 2012 neu eingebaute oder ausgetauschte Wärme- oder Kältezähler benötigen eine Inbetriebnahme nach PTB TR K9. Das gilt für alle Haupt-, Gruppen- und Nutzerzähler.
Angebot anfordernUnser Inbetriebnahmeformular orientiert sich an den Vorgaben der PTB. Auf dem Formular stehen viele technische Daten über das Rechenwerk, das Volumenmessteil und die Tauchfühler des Wärme- oder Kältezählers. So wird beispielsweise protokolliert, in welcher Einbausituation der Zähler verbaut wurde, welche Auslegung er hat und ob und wie das Gerät gegen Zugriffe von außen gesichert ist (Verplombung). Auch die Jahre der Eichung der Einzelkomponenten eines WMZ oder KMZ werden geprüft, sodass sichergestellt wird, dass der Zähler auch ordnungsgemäß zählt. Ein WMZ bzw. ein KMZ muss alle sechs Jahre getauscht oder nachgeeicht werden.
Was zur Inbetriebnahme gehört, ist genau festgelegt. Der Monteur muss beispielsweise die Messstellen- und Zählerdaten erfassen und kontrollieren, ob sämtliche Einbauvorschriften eingehalten sind. Insgesamt steigert sich der Aufwand gegenüber der bloßen Montage und einem klassischen Montageprotokoll mit Dokumentation von Ort, Zählernummer, Typ und Anfangsstand erheblich. Bei Folgeausstattungen wegen Eichfälligkeit ist eine Umlage der Kosten für Inbetriebnahme-Dokumentation, Montage und neue Zähler als Kosten der Eichung gemäß § 7 Abs.2 HeizkV und § 2 Nr. 4 BetrkV auf Mieter zulässig und hängt allein von der Ausgestaltung der Mietverträge ab. Handelt es sich hingegen um eine Erstausstattung oder einen Reparaturaustausch, sind diese Kosten grundsätzlich nicht auf Mieter umlagefähig, sondern vom Eigentümer zu tragen.
Thermomess bietet Ihnen die Inbetriebnahme nach PTB TR K9 für alle Wärme- und Kältezähler an – unabhängig davon, ob Monteure von Thermomess oder etwa andere Handwerker den Zähler installiert haben. Neben dem Ausfüllen des Protokolls archivieren wir für den Hausverwalter/Eigentümer die Protokolle für 10 Jahre.
Mit der Richtlinie PTB TR K9 verlangt die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) von Gebäudeeigentümern eine schriftliche Dokumentation über die Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezählern. Diese Richtlinie regelt die praktische Umsetzung der Anlage 22 zur Eichordnung. Mit dieser Anlage hat Deutschland die EU-Richtlinie über Messgeräte (MID) und deren Anhang MI-004 in nationales Recht umgesetzt. Diese Maßnahme dient zur Gewährleistung der Messrichtigkeit und der Sicherstellung verwertbarer Messergebnisse im geschäftlichen Verkehr.
Gemäß der PTB arbeiten Wärme- und Kältezähler (WMZ bzw. KMZ) nur dann richtig und beständig, wenn bei der Anlagenplanung eine korrekte Messgeräteauswahl für den zugelassenen Verwendungsbereich erfolgte, die Messstelle gemäß den gültigen Anforderungen installiert wurde und das Messgerät bei der Inbetriebnahme auf seinen korrekten Einbau und vollständige Funktion geprüft wurde. Durch den fehlerhaften Einbau der Messgeräte bzw. deren Teilgeräte (z.B. fehlerhafte Kombination von Temperaturfühlern in nicht zulässigen Tauchhülsen) ist die Richtigkeit der Messung nicht gewährleistet, so dass die Messabweichungen die zulässigen Fehlergrenzen überschreiten können. In der Eichordnung ist u.a. festgelegt, dass bei der Verwendung eines Messgerätes sichergestellt sein muss, dass das Messgerät aufzustellen, anzuschließen, zu handhaben und zu warten ist, dass die Richtigkeit der Messung gegeben ist. Falsche Messwerte führen zu fehlerhafte Abrechnungen im geschäftlichen Verkehr, die wiederum zu hohen Kosten für den oder die Eigentümer führen können. Zur Gewährleistung der Messrichtigkeit und der Sicherstellung verwertbarer Messwerte für den geschäftlichen Verkehr ist deshalb u. a. eine sachgemäße Inbetriebnahme erforderlich. Wer auf die Inbetriebnahme verzichtet, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie bei der Verwendung nicht geeichter Zähler. Es drohen beispielsweise hohe Bußgelder und ungültige Abrechnungen.
Sie können Thermomess mit der entsprechenden Dokumentation beauftragen. Thermomess bietet Ihnen die Inbetriebnahme nach PTB TR K9 für alle Wärme- und Kältezähler an – unabhängig davon, ob Monteure von Thermomess oder etwa andere Handwerker den Zähler installiert haben. Neben dem Ausfüllen des Protokolls archivieren wir für den Hausverwalter/ Eigentümer die Protokolle für 10 Jahre.
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