Rauchwarnmelder Service

Beim Rauchwarnmelder-Service übernehmen wir Planung und Montage ebenso wie die Überprüfung. Wir halten uns streng an die Vorgaben der DIN 14676 - für alle verfügbaren Rauchwarnmeldertypen, egal ob Stand-alone-Melder mit Vor-Ort Prüfung bis hin zur vollständigen Ferninspektion. Das bietet Sicherheit für unsere Kunden und die Nutzer in den Liegenschaften.

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Rauchwarnmelderservice mit Thermomess

Sicherheit

Bei Typ-A Meldern verlässliche jährliche Sicht- und Funktionsprüfung, idealerweise zusammen mit der Jahreshauptablesung. Bei Typ-B und Typ-C-Meldern mit Teil- oder vollständiger Ferninspektion werden die Melder auch unterjährig ausgelesen. Sollten Melder nicht erreichbar sein oder Fehlermeldungen übertragen werden, teilen wir dies unseren Kunden in Form von Statusberichten mit. Somit bieten wir immer einen umfangreichen Schutz an, so wie die DIN 14676 es vorschreibt.

Effizienz

Vor-Ort-Prüfungen werden soweit möglich immer mit anderen Terminen, z.B. der Jahreshauptablesung kombiniert. Somit müssen die Nutzer nur wenig Zeit für den Thermomess Kundendienst opfern.

Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Wir beraten unsere Kunden bei der Planung, Installation und Überprüfung Ihrer Rauchmelder - immer mit Blick auf wechselnde gesetzliche Anforderungen und regionale Unterschiede. 

Mit unserem Rauchwarnmelder-Service erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen!

Prüfung der Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 - Typ A, B oder C

Die DIN 14676 unterscheidet zwischen Typ A, Typ B und Typ C Rauchmeldern:

Typ A sind herkömmliche Stand-alone Rauchwarnmelder, die einmal pro Jahr mit einer Toleranz von +/- 3 Monaten geprüft werden müssen, indem u.a. eine Sichtprüfung vor Ort nötig ist.

Bei Typ B Rauchwarnmeldern muss eine Vor-Ort-Prüfung in jedem Falle in regelmäßigen Intervallen erfolgen, um zu prüfen ob erforderliche Abstände zu Einrichtungsgegenständen wie Lampen oder Schränken eingehalten werden. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts, die Umfeldüberwachung sowie die Überprüfung des Warnsignals können jährlich aus der Ferne erfolgen, müssen jedoch spätestens alle 30 Monate (Raucheintritt und Warnsignal) respektive 36 Monate (Umfeld) vor Ort überprüft werden.

Typ C Rauchwarnmelder haben eine Umfeldüberwachung mit integriert und können über die Laufzeit von 10 Jahren vollständig aus der Ferne ausgelesen werden, ohne vor Ort geprüft zu werden. 

Wo Melder montiert werden müssen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die jeweiligen Landesbauordnungen haben unterschiedliche Inhalte, teilweise besteht eine Nachrüstpflicht für vorhandene Wohnungen, teilweise nur für Neubauten. In 10 von 16 Bundesländern ist der Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich. In den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer in der Wartungspflicht. Aber der Vermieter bleibt in allen Bundesländern in der Pflicht, die fachgerechte Prüfung der Rauchmelder sicherzustellen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können und dass diese Pflicht auch umgesetzt wird.

Rechtliche Grundlagen

In allen Bundesländern besteht eine Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- als auch Bestandsbauten, Sachsen wird für Bestandsgebäude wohl auch noch folgen. Gemäß DIN 14676 müssen mindestens das Schlaf- und Kinderzimmer sowie Fluchtwege (meistens Flurbereiche) ausgestattet werden. In manchen Ländern müssen auch Wohnbereiche ausgestattet sein. Die optimale Ausrüstung beinhaltet sowieso auch immer das Wohnzimmer und Arbeitszimmer. Die Rauchmelder werden grundsätzlich an der Raumdecke verschraubt und müssen laut DIN 14676 möglichst zur Raummitte angebracht werden.

Bundesland gesetzliche Grundlage Pflicht für Neubauten Pflicht für Nachrüstung von Bestandsbauten Zuständig für Prüfung
Baden-Württemberg § 15 Abs. 7 BW LBO seit 2013 seit 2015 Mieter*
Bayern Art. 46 BayBO seit 2013 seit 2018 Mieter*
Berlin § 48 Abs. 4 BauO Bln seit 2017 seit 2021 Mieter*
Brandenburg § 48 Abs. 4 BbgBO seit 2016 seit 2021 Eigentümer bzw. Vermieter
Bremen § 48 Abs. 4 LBO-HB seit 2010 seit 2016 Mieter*
Hamburg § 45 Abs. 6 LBO-HH seit 2006 seit 2011 Eigentümer bzw. Vermieter
Hessen § 13 Abs. 5 LBO-HE seit 2005 seit 2015 Mieter*
Mecklenburg-Vorpommern § 48 Abs. 4 LBO-MV seit 2006 seit 2010 Eigentümer bzw. Vermieter
Niedersachsen § 44 Abs. 5 NBauO seit 2012 seit 2016 Mieter*
Nordrhein-Westfalen § 49 BauO NRW seit 2013 seit 2017 Mieter*
Rheinland-Pfalz § 44 Abs. 8 LBO-RP seit 2003 seit 2012 Eigentümer bzw. Vermieter
Saarland § 46 Abs. 4 LBO-SL seit 2004 seit 2017 Eigentümer bzw. Vermieter
Sachsen § 47 Abs. 4 SächsBO seit 2016 seit 2023 Mieter*
Sachsen-Anhalt § 47 Abs. 4 LBO-LSA seit 2009 seit 2015 Eigentümer bzw. Vermieter
Schleswig-Holstein § 49 Abs. 4 LBO-SH seit 2005 seit 2011 Mieter*
Thüringen § 46 Abs. 4 LBO-TH seit 2008 seit 2019 Eigentümer bzw. Vermieter

* Der Vermieter ist trotzdem immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Prüfung/Ferndiagnose zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Prüfung/Ferndiagose von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

Rauchwarnmelder in Funkanlagen - Handhabung bei Thermomess

Bis Ende 2026 werden sämtliche Mehrparteienhäuser in Deutschland mit Funktechnik ausgestattet sein. Bis dahin sollten auch in allen Liegenschaften Rauchwarnmelder montiert sein, die gesetzliche Notwendigkeit dafür besteht in (fast) allen Bundesländern schon eine geraume Zeit. Übergangsfristen sind bis Ende 2026 wohl auch überall abgelaufen.

Die DIN 14676 besagt, dass montierte Rauchwarnmelder regelmäßig geprüft werden müssen, Typ A Melder einmal jährlich vor Ort, Typ B und Typ C Melder werden aus der Ferne geprüft, bei Typ B Meldern muss zusätzlich noch eine Vor-Ort-Prüfung alle 30 Monate erfolgen.

Typ B Rauchwarnmelder haben keine Umfeldüberwachung integriert und können über die Laufzeit von 10 Jahren auf Funktionalität aus der Ferne ausgelesen werden, ohne vor Ort geprüft zu werden. Zusätzlich müssen die Melder in regelmäßigen Intervallen vor Ort geprüft werden. Die Thermomess Wärmemessdienst AG führt bei Serviceaufträgen für Typ B Rauchwarnmelder die nötigen Vor-Ort-Prüfungen im Zwei-Jahres-Turnus durch. Die Typ B Rauchwarnmelder werden monatlich auf Funktionstüchtigkeit aus der Ferne geprüft.

Typ C Rauchwarnmelder haben eine Umfeldüberwachung mit integriert und können über die Laufzeit von 10 Jahren vollständig aus der Ferne ausgelesen werden, ohne vor Ort geprüft zu werden. Die Typ C Rauchwarnmelder werden monatlich auf Funktionstüchtigkeit sowie auf ausreichende Abstände zu anderen Gegenständen, Wänden o.ä. geprüft.

Wir sind der Meinung, dass ein bewusstes Ignorieren der Funktelegramme während des Jahres sehr gefährlich wäre, sowohl für uns als Dienstleister, als auch für die beauftragende Hausverwaltung/die beauftragenden Eigentümer. Die Melder senden regelmäßige Statusinformationen - und diese muss man regelmäßig auswerten, nicht nur einmal jährlich.

Im Rahmen von beauftragten Serviceverträgen für Typ B bzw. C Rauchwarnmelder werden die Ergebnisse dieser Prüfungen dem Kunden im Thermomess Online Portal zur Verfügung gestellt. Sobald ein neues Dokument vorhanden ist, wird ein Hinweis darüber per Email verschickt. Einmal jährlich zum definierten Stichtag (in der Regel ca. ein Jahr nach Installation) wird der Statusbericht zusätzlich von Mitarbeitenden der Thermomess ausgewertet und im Falle von fehlerhaften Geräten oder nicht erreichten Geräten Kontakt zum Kunden aufgenommen, bei Typ C zusätzlich auch bei nicht eingehaltenen Abständen.

Auftrag für individuelle Rauchwarnmelder-Wartung

Sollten Sie einen individuellen Termin wünschen, z.B. für einen Nachtermin, weil Sie bei den beiden geplanten Sammelterminen nicht anwesend waren, dann können Sie uns ein Auftragsformular ausfüllen und einen individuellen Termin beantragen. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen und vereinbaren den Wunschtermin.

Nachdem ein individueller Termin deutlich aufwändiger in der Disposition ist, sind die Kosten für diesen deutlich über jenen eines Sammeltermins. Wir rechnen diese Individualtermine auch direkt mit demjenigen ab, der uns den Auftrag erteilt.

Das Formular können Sie HIER herunterladen und ausfüllen. Idealerweise hängen Sie dieses Formular dann an eine Email oder faxen/senden uns das gedruckte Exemplar dann per Post.

ACHTUNG: diese Leistung bieten wir nur in Liegenschaften an, die bereits mit einen Servicevertrag ausgestattet sind.

Information für Hausverwaltungen: Wenn Sie die Wartung von Nachzüglern abschließend selbst durchführen oder dem Nutzer überlassen möchten, finden Sie HIER beispielhaft ein Blanko-Wartungsformular. Hierbei sind unbedingt die Hinweise der Hersteller zu beachten.
Bitte senden sie uns die ausgefüllten Selbst-Wartungs-Formulare nicht zu. Thermomess übernimmt für die Selbstwartung keine Haftung, da die Selbstwartungen nicht im Auftrag von Thermomess erfolgen.

Haben Sie einen EiElectronics Rauchwarnmelder verbaut, gibt es hier eine Bedienungsanleitung.

Haben Sie einen Hekatron Rauchwarnmelder verbaut, finden Sie hier eine Bedienungsanleitung.

Haben Sie einen anderen Rauchwarnmelder zur Vor-Ort-Wartung verbaut, dann kam dieser nicht von Thermomess. Hier müssen Sie bitte selbst nach einer Anleitung im Internet suchen. Die Geräte zur Ferndiagnose werden vollständig aus der Ferne geprüft.

Nützliche Links

FAQ

Häufig gestellte Fragen kompakt beantwortet

Unsere Rauchwarnmelder

Zuverlässige Rauchwarnmelder von namhaften Herstellern

Gerätemiete

Flexible Kauf- oder Mietmöglichkeiten für alle Messgeräte sowie Rauchwarnmelder ermöglichen unseren Kunden immer eine zeitgemäße Ausstattung Ihrer Liegenschaften.