Wärmezähler
Der Wärmezähler wird, ähnlich wie ein Wasserzähler, in die Rohrleitung des Heizkreises eingebaut. Er erfasst die durchgeflossene Wassermenge des betreffenden Heizkreises und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Aus diesen Angaben errechnet der Wärmezähler die physikalische Wärmeenergie und zeigt diese in den Einheiten kWh oder MWh auf einer LCD-Anzeige an.
Der Einbau von Wärmezählern ist dort geboten, wo ein Einsatz von Heizkostenverteilern nicht möglich ist, z. B. bei Fußbodenheizungen. Der Einsatz von Wärmezählern ist dann sinnvoll, wenn die Heizkörper einer Nutzeinheit in einem Heizstrang miteinander verbunden sind. In diesem Fall kann ein Wärmezähler den Heizenergieverbrauch der gesamten Nutzeinheit erfassen.
Wärmezähler unterliegen eichrechtlichen Bestimmungen. Sie haben eine Eichfrist von 6 Jahren. Da eine Nacheichung von eingebauten Geräten nicht möglich ist, muss der Zähler ausgetauscht werden.